Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma HJP Datentechnik GmbH, Limbach

1) Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge, sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.


2) Angebot und Vertragsabschluß
2.1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenkauf bleibt vorbehalten.
2.2) Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2.3) Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung / der schriftliche Auftrag maßgebend.
2.4) Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt sind.


3) Preise
3.1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / dem Auftrag angeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes.
3.2) Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers
3.3) Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn-, Zoll- oder Werkstoffverteuerungen beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.


4) Zahlungsbedingungen
4.1) Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
4.2) Die Firma HJP- Datentechnik behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorkasse, Bar. bzw Euroschecknachnahme oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anderslautende Lieferverträge geschlossen sind. Der HJP Datentechnik GmbH steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind.
4.3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag in die Zahlstelle (Bankkonto) der Firma HJP Datentechnik GmbH endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks.
4.4) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma HJP Datentechnik GmbH zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen der Firma HJP Datentechnik GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
4.5) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.


5) Lieferungen
5.1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
5.2) Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.
5.3) Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
5.4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen / Teilleistungen berechtigt.
5.5) Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitgehende Ansprüche / Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.6) Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier Wochen.


6) Abnahme
6.1) Der Käufer hat die Pflicht innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen.
6.2) Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von acht Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne.
6.3) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der
Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
6.4)Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers.


7) Eigentumsvorbehalt

7.1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentums-vorbehalt bleibt auch bestehen für alle künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind. (Kontokorrentvorbehalt).
7.2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
7.3) Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma HJP Datentechnik GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes
der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten Waren. Wird die von der Firma HJP Datentechnik GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Firma HJP Datentechnik GmbH ab und verwahrt diese kostenfrei.
7.4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
7.5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.


8) Gewährleistung
8.1) Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2) Der Käufer muß der Fa. HJP Datentechnik GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Fa. HJP Datentechnik GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unbeendet.
8.3) Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben.
8.4) Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung, an die Fa. HJP Datentechnik GmbH einzusenden.
8.5) Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistungspflicht ausgenommen.
8.6) Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
8.7) Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
8.8) Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. HJP Datentechnik GmbH, stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die die Fa. HJP Datentechnik GmbH nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung Ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.
8.9) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. HJP Datentechnik GmbH über.
8.10) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Ansprüche auf Schadenersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
8.11) Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.


9) Erfüllungsort
9.1) Erfüllungsort ist Homburg.
9.2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Homburg.
9.3) Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Lücke vermuten.


10) Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz
Sie können Ihre Vertragserklärung bei Online-Geschäften innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:
HJP Datentechnik GmbH
Robert Jungk Str. 1
66459 Limbach
Telefaxnummer:   06841/9816-29,
E-Mail: info@hjp.de

 

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.